Das Telemediengesetz (TMG) in Deutschland regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Internet. Das sich dieses Gesetz den Entwicklungen des Internets, des Datenschutzes und den Bedingungen für den Internet-Handel anpassen muss, ist verständlich.
Internet-AnfragenÄrgerlich sind jedoch die oft restriktive und unklare Auslegung der Gesetze allemal. So hat z.B. das Landgericht Bamberg bei einem Urteil am 23.11.2012 (Az. 1 HK O 29/12) entschieden, dass es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, wenn ein Anbieter auf elektronische Anfragen (per E-Mail) nicht binnen 60 min reagiert.